AGB

Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Renz Unternehmensberatung (Firma Renz genannt) mit Sitz in 72766 Reutlingen und dem Kunden gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt.

Abschluss eines Vertrages
Ihre Beauftragung stellt ein Angebot an die Firma Renz zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar. Unsere Angebote sind grundsätzlich unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir eine Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) abgegeben haben.

Preise und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise gelten jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich gültigen Höhe. Zahlungsfrist ist 10 Tage nach Rechnungsdatum rein netto, sofern nicht eine andere Frist schriftlich vereinbart wird. Der Kunde hat eine erste Teilzahlung nach Auftragsbestätigung gemäß Angebot zu zahlen soweit es nicht anders im Angebot vereinbart wurde. Weitere Zahlungen erfolgen nach dem Leistungsstand gemäß Angebot.
Überfällige Forderungen werden zweimal gemahnt und mit einer angemessenen Mahngebühr belegt. Danach wird zur Beitreibung der Forderung ein Mahn– bzw. Vollstreckungsbescheid beantragt. Daraus entstehende Kosten trägt der säumige Auftraggeber. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Firma Renz berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Zinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

Pflichten des Kunden
Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er der Firma Renz alle für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, dass der Firma Renz eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.
Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Der Kunde ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen von der Firma Renz zur Kenntnis zu nehmen und bei Fragen Rücksprache zu halten.

Stornierungs–/Rücktrittskosten
Tritt der Kunde von einem erteilten Auftrag vor oder während der Durchführung zurück, kann die Firma Renz Stornierungskosten in Höhe von 30% der gesamten Auftragssumme fordern. Wenn die Firma Renz einen tatsächlich höheren Schaden hat, ist sie dazu berechtigt diesen vom Kunden einzufordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

Leistung, Leistungsverzug
Der Leistungsumfang wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung von der Firma Renz bestimmt. Termine und Leistungsfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, sind schriftlich anzugeben. Die Leistung beginnt nach Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Einhaltung des vereinbarten Leistungstermins setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, hierzu zählen Ereignisse, die der Firma Renz die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. der Ausfall von Kommunikationsnetzen, Verkehrsbehinderungen etc., soweit die Firma Renz diese Ereignisse nicht verschuldet hat, hat die Firma Renz auch bei verbindlich vereinbarten Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma Renz die Leistung um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
Für den Fall des Leistungsverzuges gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass ein evtl. Verzugsschaden auf höchstens 5% des vereinbarten Nettoauftragswertes beschränkt wird, es sei denn bei der Firma Renz liegt grobe Fahrlässigkeit vor.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Software, Formulare, Handbücher etc. bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Firma Renz, bzw. deren Berater.

Haftung
Eine Haftung von der Firma Renz tritt gleich aus welchem Rechtsgrund nur ein, wenn der Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdete Weise verursacht wurde oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
Haftet die Firma Renz  für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, für dessen Entstehen die Firma Renz bei Vertragsschluss auf Grund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste.
Die Haftungsbeschränkung gilt in gleicher Weise für Schäden, die auf Grund von grober Fahrlässigkeit unter Vorsatz von Mitarbeitern oder Beauftragten von der Firma Renz verursacht werden, welche nicht zu den Geschäftsführern gehören.

In den Fällen der Absätze 1-3 haftet die Firma Renz nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenem Gewinn. Die Haftungsbeschränkungen gem. Abs. 1-4 gelten sinngemäß auch zu Gunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von der Firma Renz. Mängel bedürfen der schriftlichen Mitteilung.
Die Firma Renz kann Nachbesserung leisten. Die Firma Renz darf aus rechtlichen Gründen keine Rechtsberatung vornehmen, weshalb der Kunde die gesetzlichen Forderungen von Krankenkassen und anderen Organisationen mit den Leistungen von der Firma Renz selbst zu bewerten hat.

Verschwiegenheitspflicht
Die Firma Renz ist verpflichtet über alle Tatsachen, die in Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn dass der Kunde schriftlich sein Einverständnis erklärt. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Datenschutz/Urheberrecht
Die bei der Beauftragung angegebene Adresse und persönliche Daten des Auftraggebers behandeln wir streng vertraulich. Wir garantieren, Kundendaten weder zu verkaufen noch Dritten zu überlassen mit Ausnahme von Beratern und Dienstleistungspartnern, die uns bei der Abwicklung von Aufträgen unterstützen. Sämtliche Texte und digitalen Daten und alle Teile der Musterhandbücher unterliegen dem Urheberrecht und sind geistiges Eigentum der Firma Renz. Die Kopie und Weitergabe ist nicht gestattet. Der Kunde erwirbt und nutzt dies nur für den eigenen Gebrauch.

Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist soweit zulässig Reutlingen.

Schlussbestimmungen
Alle Vereinbarungen, Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese AGB. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden sich in dem Falle auf eine sinnvolle Regelung einigen.

Gültig seit 01. Januar 2010